CSE SOCIETY

Beitragsordnung

Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft zur Förderung der Prozess- und Anlagensicherheit e.V. regelt die Satzung. Die Beitragszahlungen regelt die Beitragsordnung.

Beitragsordnung der Gesellschaft zur Förderung der Prozess- und Anlagensicherheit e.V.
Joseph-von-Fraunhofer Str. 7, 76327 Pfinztal in der Beschlussfassung vom: 28.01.2015:

§ 1 Allgemeines

1.1 Die Beitragsordnung legt die Beitragsverpflichtungen sowohl der persönlichen Mitglieder (natürliche Personen) als auch der Fördermitglieder (juristische Personen) fest.

1.2 Der Vorstand des Vereins beschließt über die Änderungen der Beitragsordnung. Änderungen treten zum 1.1. des auf den Beschluss folgenden Kalenderjahres in Kraft, wenn keine anderen Beschlüsse gefasst wurden.

§ 2 Beschlüsse

2.1 Der Vorstand beschließt die Höhe der einmaligen Aufnahmegebühr und der jährlichen Mitgliedsbeiträge für die persönlichen Mitglieder und die Fördermitglieder.

2.2 Die Aufnahmegebühr wird mit der Aufnahme des Mitglieds in den Verein fällig.

2.3 Jährliche Mitgliedsbeiträge werden im Januar eines Kalenderjahres erhoben. Im Jahr der Mitgliedschaft wird ein Jahresbeitrag mit der Aufnahme des Mitglieds in den Verein fällig.

2.4 Eine Änderung der Beiträge in der Beitragsordnung muss mindestens 2 Monate vor der Änderung bekannt gegeben werden.

2.5 Persönliche Mitglieder werden über Änderungen per Mail an die im Mitgliederverzeichnis eingetragene Adresse informiert.

2.6 Fördermitglieder sollen schriftlich über Änderungen an die im Mitgliederverzeichnis eingetragene Adresse informiert werden.

2.7 Mitglieder sind verpflichtet Änderungen ihrer Adresse, Telefonnummer und Mail an den Verein zu melden.

2.8 Fördermitglieder aus Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern sind berechtigt, die Aufnahmegebühr in zwei gleichen Teilbeträgen zu zahlen. Die Teilbeträge sind im ersten und zweiten Jahr der Mitgliedschaft fällig.

§ 3 Beiträge

3.1 Persönliche Mitglieder
Persönliche Mitglieder sind natürliche Personen. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei
Persönliche Mitglieder werden gebeten, den Verein über Beitragsspenden zu unterstützen.

3.2 Fördermitglieder
Fördermitglieder sind juristische Personen.
Die Mitgliedschaft ist für folgende Fördermitglieder kostenfrei:
1) Institute an Technischen Hochschulen oder Universitäten
2) Institutionen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Organisationen / Verbände
Fördermitglieder haben bei der Aufnahme in den Verein eine Aufnahmegebühr von € 5.000,00 zu zahlen.
Fördermitglieder werden gebeten, den Verein mit einer freiwilligen jährlichen Zuwendung in Höhe von 1000 € zu unterstützen.

3.3 Die Aufnahmegebühr dient zur Ausstattung des Vereins mit Vermögen, insbesondere zur Gründung der CSE Center of Safety Excellence gGmbH. Die Mittel müssen nicht zeitnah verwendet werden.

§ 4 Vereinskonto

Deutsche Bank
IBAN DE91 5467 0024 0033 3633 00
BIC DEUTDEDB546
Zahlungen von Zuwendungen auf andere Konten sind nicht zulässig.