CSE SOCIETY

Beiträge

 

Die Beitragszahlungen regelt die Beitragsordnung in der aktuellen Fassung. Mitglieder der CSE-Society sind persönliche Mitglieder (natürliche Personen) und Fördermitglieder (juristische Personen).

Juristische Personen zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr zu Beginn der Mitgliedschaft, sofern sie nicht eine öffentliche Einrichtung oder ein Verband sind.

Die CSE-Society finanziert Forschungsprojekte zur Nachwuchsförderung und ist auf Ihre Spende oder Sachzuwendung angewiesen.

 

Nach der gültigen Beitragsordnung gelten folgende Beitragsregelungen:

§ 2 Beiträge

Persönliches Mitglied

(natürliche Person)

  • kostenfrei

Kein Beitrag | keine Aufnahmegebühr

Persönliche Mitglieder werden gebeten, den Verein über Beitragsspenden zu unterstützen. Die Spenden sind freiwillig.

Fördermitglied

(juristische Person, z.B. Verband / Institut)

  • kostenfrei

Kooperationsvertrag

Institute an Hochschulen / Universitäten, Institutionen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Organisationen / Verbände, etc. deren Aufgaben die Prozess- und Anlagensicherheit umfassen.

Fördermitglied

(juristische Person, z.B. Firma)  

  • 5000 €

Einmalige Aufnahmegebühr

Fördermitglieder werden gebeten, den Verein mit einer freiwilligen jährlichen Zuwendung in Höhe von 1000 € zu unterstützen.

Einzelheiten zum Mitgliedsbeitrag bzw. Aufnahmebeitrag sind in der Beitragsordnung der CSE-Society geregelt. Bei Unstimmigkeiten gilt die aktuelle Fassung der Beitragsordnung.
 

Anmerkung:

Die Beitragsordnung unterliegt regelmäßigen Prüfungen und kann geändert werden. Änderungen von Mitgliedsbeiträgen bzw. Aufnahmegebühren werden den Mitgliedern frühzeitig bekannt gegeben.