CSE SOCIETY

Satzung

Nachfolgend sind Auszüge aus der Satzung der CSE-Society Gesellschaft zur Förderung der Prozess- und Anlagensicherheit e.V. mit Beschluss vom 19. Februar 2015 wiedergebeben (es gilt die jeweils aktuellste Fassung der Satzung):

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „CSE-Society Gesellschaft zur Förderung der Prozess- und Anlagensicherheit“. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz „eingetragener Verein“ in der abgekürzten Form „e.V.“ Bei internationalen Kontakten verwendet der Verein zusätzlich die Bezeichnung „Society for the Promotions of Process and Plant Safety“.

(2) Sitz des Vereins ist Pfinztal.

(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung:
a) von Wissenschaft und Forschung,
b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.

§ 3 Vereinstätigkeit

Der Verein fördert die unter § 2 Abs. 2 genannten Zwecke durch geeignete Aktivitäten, insbesondere durch folgende Tätigkeiten:

(1) Der Verein gewährleistet als Gesellschafter die Gründung und Förderung des Forschungsinstituts Center of Safety Excellence in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH (CSE gGmbH) zur Forschung im Bereich der Prozess- und Anlagensicherheit. Der Verein wird dafür Sorge tragen, dass die Gesellschaft ihre gemeinnützigen Zwecke in den Bereichen Forschung und Bildung verfolgt.

(2) Darüber hinaus beschafft der Verein Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke der CSE gGmbH und anderer gemeinnütziger Forschungseinrichtungen im Bereich der Prozess- und Anlagensicherheit (§ 58 Nr. 1 AO), insbesondere durch die Gewinnung von Mitgliedern und Förderern.

(3) Der Verein dient seinen Mitgliedern als Forum im Bereich der Prozess- und Anlagensicherheit und gibt Impulse zur Initiierung von Forschung und Entwicklung sowie zur Nachwuchsförderung in diesem Gebiet.

 

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